Teilnahme- und Vollmachtserklärung für das QS-System
Für viele milchviehhaltende Betriebe ist der QS-Status nach der Daten-Austausch-Vereinbarung zwischen den Molkereien und der QS-Gesellschaft, Bonn ausreichend, um von den Schlachtereien den QS-Aufschlag zusätzlich ausgezahlt zu bekommen.
Ein Extra-QS-Audit ist nur dann notwendig, wenn im Jahr mehr als ca. 15 Schlachttiere aus dem Betrieb verkauft werden, die zuvor nicht als Milchkühe genutzt worden sind. Das können die Mastbullen sein, aber auch der ausgemusterte Zuchtbulle oder das Zwitter-Rind.
Hintergrund für diese Zirka-Mindestanzahl sind die zusätzlichen Kosten und Gebühren, die bei dem Extra-QS-Audit anfallen bzw. vom Prüfinstitut erhoben werden, die durch den später erzielten QS-Aufschlag nach Schlachtung der Tiere aus diesen Handelskategorie mehr als ausgeglichen werden sollten, damit sich der Aufwand gelohnt hat.
Für rindviehhaltende Betriebe, die das Extra-QS-Audit absolvieren wollen, steht der VOSt als Systempartner mit Rat und Tat zur Verfügung. Nachfolgend können Sie das entsprechende Formular der Teilnahme- und Vollmachtserklärung für das QS-System als PDF downloaden und mit ihren Daten (Unterschrift nicht vergessen!) an Fax 0491-8004-91 oder als E-Mail an info@vost.de zurücksenden. Die weiteren Schritte werden dann von uns erledigt.
Für weitere Informationen zum Thema QS-Auditierung steht Ihnen wie bisher sowohl der zuständige VOSt-Außendienstmitarbeiter als auch Herr Dietmar Albers unter Tel.:0491-8004-23 oder Fax.:0491-8004-91 zur Verfügung.
Aktuell für Betriebe mit Schlachttieren
Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit
Für Rinder, die ab 01.01.2010 zur Schlachtung gebracht werden, muss die „Information zur Lebensmittelsicherheit“ (Standarderklärung) wie bisher bei Geflügel, Schweinen und Kälbern auch bei Rindern, Schafen und Ziegen dem Transport zum Schlachthof mitgegeben werden, so dass sie bei Schlachtung der Tiere am Schlachthof vorliegt.
Ist die Standarderklärung jedoch nicht vorhanden, dürfen die Tiere nicht geschlachtet werden.

