Berechnung der Stoffstrombilanz
VOST stellt Auflistung zur Verfügung
Im Rahmen der Gülleverordnung müssen Betriebe einen Nachweis über ihre Stoffstrombilanz erbringen. Der VOST stellt den Betrieben in diesem Zuge eine entsprechende Auflistung der vermarkteten Rinder zur Verfügung.
Beantragen können Sie diese Auflistung in der Buchhaltung bei Lisa Helmers oder Kerstin Riemann:
- Frau Helmers, Tel.: 0491/8004-152, E-Mail: l.helmers@vost.de
- Frau Riemann, Tel.: 0491/8004-151, E-Mail: k.riemann@vost.de